W8 - Partielle Bearbeitung der Rebgasse / Stehenlassen einer Restfläche

Definition

Alle Weinbauflächen, auf denen 20 % des Aufwuchses stehen gelassen werden. Die Umsetzung kann durch eine partielle Bearbeitung (etwa Aussetzen des Mähwerks) oder durch blockweisen Verzicht auf Pflegemaßnahmen umgesetzt werden. Die Restflächen können frühestens zwei Wochen nach dem vorherigen Durchgang gemäht bzw. gemulcht werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % Weinbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Weinbaufläche


Wem nützt es?
  • Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit auf den stehengelassenen Aufwuchs
  • Deckung und Nahrung auch nach der Mahd für Insekten, Kleinsäuger und Vögel
  • Förderung von krautigen Blütenpflanzen, welche mit ausreichender Zeit Samen bilden können

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen