Alle Weinbauflächen, auf denen 20 % des Aufwuchses stehen gelassen werden. Die Umsetzung kann durch eine partielle Bearbeitung (etwa Aussetzen des Mähwerks) oder durch blockweisen Verzicht auf Pflegemaßnahmen umgesetzt werden. Die Restflächen können frühestens zwei Wochen nach dem vorherigen Durchgang gemäht bzw. gemulcht werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.
0,3 Punkte je 1 % Weinbaufläche.
Gesamte Weinbaufläche