Alternierendes Mulchen bedeutet, dass bei jedem Mulchgang nur jede zweite Reihe gemulcht wird. Auf derselben Reihe muss im Zeitraum von Mai bis Juni ein Abstand von mindestens zwei Wochen eingehalten werden und ein Abstand von mindestens drei Wochen im Zeitraum Juli bis Oktober. Zum Ernten oder Häckseln ist das einmalige Mulchen der kompletten Fläche erlaubt. Ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege darf bis zur Ernte beliebig häufig gemulcht werden. Nach der Ernte muss wieder alternierend gemulcht werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
0,2 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.