Bewertet werden angesäte einjährige Blühstreifen in der Fahrgassenmitte. Es müssen mindestens zehn verschiedene blühende Arten in der Mischung enthalten sein. Die Pflege der Blühstreifen erfolgt ab dem Einsetzen der Hauptblüte alternierend, sodass in jeder zweiten Gasse die Hauptblüte zwischen Mai und August erreicht wird. Der Streifen muss mind. 0,3 m breit sein. Ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte darf beliebig häufig gepflegt werden. Nach der Ernte muss der Streifen aber wieder die Hauptblüte erreichen. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein.Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
0,4 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.