Bewertet werden Nisthilfen, welche speziell für den Turmfalken oder für die regionstypischen Vogelarten Wiedehopf oder Steinkauz konstruiert und angebracht wurden. Die Nisthilfen befinden sich in den Obstbauflächen oder in an die Anlagen angrenzenden Strukturelementen (Definition Strukturelemente siehe GB1). Es sollte nur eine Nisthilfe pro Hektar Obstbaufläche angebracht sein. Ob die Nisthilfe genutzt wird oder nicht, spielt hier keine Rolle. Für Wiedehopf und Steinkauz: Die Maßnahme gilt nur in ehemaligen oder aktuellen Verbreitungsgebieten der jeweiligen Art und bei Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden oder -vereinen. Die Bewertung erfolgt pauschal.
Pauschal 10 Punkte.
Obstbauflächen im Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art
Steinkauz oder Wiedehopf
Weitere Informationen:
Steinkauz: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s35.pdf
Wiedehopf: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s38.pdf
Turmfalke: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s34.pdf