Bewertet werden selbstbegrünte extensiv gepflegte Streifen in der Fahrgassenmitte. Das bedeutet, dass der Streifen maximal drei Mal pro Jahr durch Mulchen, Mähen oder Schröpfen gepflegt werden darf. Dabei erfolgt die Pflege der Streifen alternierend. Die Streifen müssen mindestens 0,4 m breit sein. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden darf. Vor und nach diesem Zeitraum darf aber nur jeweils einmal gemulcht werden. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
0,3 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche
Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachtbarten Streifen
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s14.pdf