O1 - Extensiv gepflegter Streifen in der Fahrgassenmitte

Definition

Bewertet werden selbstbegrünte extensiv gepflegte Streifen in der Fahrgassenmitte. Das bedeutet, dass der Streifen maximal drei Mal pro Jahr durch Mulchen, Mähen oder Schröpfen gepflegt werden darf. Dabei erfolgt die Pflege der Streifen alternierend. Die Streifen müssen mindestens 0,4 m breit sein. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden darf. Vor und nach diesem Zeitraum darf aber nur jeweils einmal gemulcht werden. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Obstbaufläche


Wem nützt es?

Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachtbarten Streifen


Tipps und Umsetzungsideen
  • Nagermanagement beachten: Mauskontrolle nach den Pflegeterminen durchführen. Es ist sinnvoll, Mitarbeitende entsprechend zu schulen.
  • Es ist ein spezielles Mulchgerät notwendig, mit dem rechts und links vom Mittelstreifen häufiger gemulcht werden kann, während der Mittelstreifen stehenbleibt (ggf. Umbau von vorhandenem Gerät, sonst Anschaffung notwendig)

Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s14.pdf


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen