A8 - Vorkommen seltener und gefährdeter Ackerwildkräuter (Rote-Listen der Bundesländer)

Definition

Bewertet wird das Vorkommen von seltenen und gefährdeten Ackerwildkräutern. Es gelten die Roten-Listen der Bundesländer in den Kategorien 3 bis 0 (siehe wichtige Dokumente und Anleitungen). Die jeweilige Art muss regelmäßig mit mindestens 10 Exemplaren vorkommen. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Arten.


Bepunktung

Je Rote-Liste-Art werden pauschal 5 Punkte vergeben.


Geeignete Standorte

Ackerflächen, auf denen seltene und gefährdete Ackerwildkräuter vorkommen.


Wem nützt es?

Erhalt von seltenen Ackerwildkräutern wie Echter Frauenspiegel, Feld-Rittersporn oder Blauer Gauchheil


Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen

Biodiversitäts-Richtlinie_2022_Katalog_Acker_Maßnahme_A8_gefährdete_Ackerwildkräuter.pdf