Bewertet wird das Vorkommen von seltenen und gefährdeten Ackerwildkräutern. Es gelten die Roten-Listen der Bundesländer in den Kategorien 3 bis 0 (siehe wichtige Dokumente und Anleitungen). Die jeweilige Art muss regelmäßig mit mindestens 10 Exemplaren vorkommen. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Arten.
Je Rote-Liste-Art werden pauschal 5 Punkte vergeben.
Ackerflächen, auf denen seltene und gefährdete Ackerwildkräuter vorkommen.
Erhalt von seltenen Ackerwildkräutern wie Echter Frauenspiegel, Feld-Rittersporn oder Blauer Gauchheil
Biodiversitäts-Richtlinie_2022_Katalog_Acker_Maßnahme_A8_gefährdete_Ackerwildkräuter.pdf