Bewertet werden extensiv gepflegte Altgrasstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Es darf einmal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
3,5 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.