Einsaat einer mehrjährigen Blühmischung mit mind. 10 Blühpflanzenarten. Der Blühstreifen muss mind. bis Mitte März des übernächsten Jahres erhalten bleiben. Der Streifen muss mind. 0,5 m breit sein. Pflege ist grundsätzlich erlaubt, aber nicht mehr als eine Nutzung jährlich. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten KUP-Fläche.
8 Punkte je 1 % der KUP-Fläche