W3 - Verzicht auf Mulchen (Walzen erlaubt)

Definition

Bewertet wird der Verzicht auf Mulchen in den begrünten Rebgassen. Der Aufwuchs kann weiterhin gewalzt werden. Das Häckseln vom Rebholz in den Gassen ist bis zum 15. März erlaubt. Zu den Mulchgeräten zählen alle Maschinen mit vertikal rotierenden Schlagwerkzeugen. Flächen, die gar nicht gemulcht werden (W3), dürfen nicht gleichzeitig bei „Alternierendem Mulchen“ (W4) angegeben werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.


Bepunktung

0,25 Punkte je 1 % Weinbaufläche.


Geeignete Standorte

Wem nützt es?
  • Schonung der Rebgassenbegrünung, dadruch Erhalt des Lebens- und Rückzugsraums für Insekten
  • Nektar und Pollen für Insekten

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen