GL123.2 - Extensive Streuobstwiesen und sonstiges Grünland (z. B. Almen, Streuwiesen ect.)

Definition

Je nach Nutzung der jeweiligen Fläche gelten folgende Defintionen für "extensiv":

Bei Schnittnutzung: Siehe Maßnahmenseite für extensive Wiesen

Bei Beweidung: Siehe Maßnahmenseite für extensive Weiden

Bei Schnittnutzung und Beweidung: Siehe Maßnahmenseite für extensive Mähweiden

Bitte beachten Sie bei den Streuobstwiesen: Im Grünlandkatalog werden diese Flächen wie Grünland ohne Obstbäume behandelt: es geht nur um die Nutzung des Aufwuchses auf der Fläche. Viele Streuobstwiesen sammeln darüber Punkte, dass die Nutzung extensiv ist und z.B. auch nicht mit Gülle gedüngt wird usw. Die Obstbäume, die auf der Wiese stehen, werden bei den Strukturelementen angerechnet (=> Gesamtbetriebskatalog Frage GB1). Allein über die Codierung einer Fläche mit einem Streuobstnutzungscode und die Einordnung in diesen Flächentypen werden noch keine Biodiversitätspunkte erzielt.

Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil dieser extensiv bewirtschafteten Flächen zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

2 Punkte je 1 % Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

Einordnung der Grünlandfläche zu den Flächennutzungscodes wie in der Maßnahme definiert


Wem nützt es?

Erhalt von besonderen Grünlandlebensräumen, auf denen eine meist ein Vielzahl (an teilweise seltenen) Tier- und Pflanzenarten vorkommen.

Auf Streuobstwiesen:

  • Brutplätze und Ansitzwarten für Vögel in der Krone und in den Höhlen alter Bäume (bsp. seltene Arten wie Steinkauz, Wiedehopf und Wendehals)
  • Quartiere in Baumhöhlen für Fledermäuse und Siebenschläfer
  • Im Totholz: Lebensraum für einige Wildbienenarten, Totholzkäfer und weitere Insektenarten
  • Obstbaumblüte bietet Insekten Nektar und Pollen

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Was ist, wenn der Mulch abgetragen wird?

Wird der Mulch abgertragen, kann die Fläche grundsätzlich als extensives Grünland angerechnet werden. Bitte beachten Sie die maximale Anzahl der Nutzungen. Auf extensiven Wiesen kann maximal zwei Mal pro Jahr gemulcht werden (3 mal auf sehr wüchsigen Standorten). Gleiches gilt für Streuobstflächen, bei denen der Mulch auf der Baumscheibe abgelegt wird.


Wichtige Dokumente und Anleitungen