Angerechnet werden alle Fruchtarten, die auf einer Fläche von mindestens 3 % der gesamten Strauchbeerenfläche oder auf einer Fläche von mindestens 0,1 ha kultiviert werden. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Arten.
3-4 Fruchtarten: 10 Punkte
Ab 5 Fruchtarten: 20 Punkte