GB11 - Teilnahme an Naturschutzberatung

Definition

Bewertet wird das Wahrnehmen an einer Naturschutzberatung. Es gelten gesamtbetriebliche Beratungen vor Ort. Die Beratung hat innerhalb der vergangenen vier Kalenderjahre stattgefunden. Ein Nachweis über die Beratung (Rechnung, Protokoll oder Dokumentation) liegt vor. Die Bewertung erfolgt pauschal.


Bepunktung

Pauschal 10 Punkte.


Geeignete Standorte

Wem nützt es?

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen