Bewertet wird das Wahrnehmen an einer Naturschutzberatung. Es gelten gesamtbetriebliche Beratungen vor Ort. Die Beratung hat innerhalb der vergangenen vier Kalenderjahre stattgefunden. Ein Nachweis über die Beratung (Rechnung, Protokoll oder Dokumentation) liegt vor. Die Bewertung erfolgt pauschal.
Pauschal 10 Punkte.