GB11 - Teilnahme an Naturschutzberatung

Definition

Bewertet wird das Wahrnehmen an einer Naturschutzberatung. Es gelten gesamtbetriebliche Beratungen vor Ort. Die Beratung hat innerhalb der vergangenen vier Kalenderjahre stattgefunden. Ein Nachweis über die Beratung (Rechnung, Protokoll oder Dokumentation) liegt vor. Die Bewertung erfolgt pauschal.


Bepunktung

Pauschal 10 Punkte.


Tipps und Umsetzungsideen

Melden Sie sich gerne bei uns an der Grünen Nummer bei Interesse an einer gesamtbetrieblichen Naturschutzberatung, wir leiten Ihre Anfrage dann an unsere regionalen Ansprechpersonen weiter.


Häufige Fragen

Zählen hier auch Beratungen für einen bestimmten Themenbereich, wie etwa die Hofstelle oder Förderprogramme im Grünland?

Nein, es zählen nur Beratungen, die den gesamten Betrieb mit einbeziehen.