SB3 - Mehrjähriger Blühstreifen in der Fahrgassenmitte

Definition

Bewertet werden mehrjährige Blühstreifen in der Fahrgassenmitte. Zur Anlage muss eine mehrjährige Mischung ausgesät werden, die mindestens 10 Blühpflanzenarten enthält. Der Streifen muss mind. 0,3 m breit sein. Der Blühstreifen muss mind. bis zum 15. März des übernächsten Jahres erhalten bleiben. Falls eine Pflege erfolgt, dann ab der Hauptblüte alternierend, sodass zwischen Mai und August in jeder zweiten Gasse die Hauptblüte der Blühpflanzen erreicht wird. Ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege darf bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden. Nach der Ernte muss der Streifen aber wieder die Hauptblüte erreichen. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

0,6 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.


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