Neuangelegte Strukturelemente werden für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Neuanlage höher bewertet. Je nachdem, ob sie hochwertig oder besonders hochwertig sind, erfolgt eine doppelte oder dreifache Wertung dieser neu angelegten Fläche im Vergleich zu älteren Strukturelementen:
Hinweis: Es können nur Elemente angegeben werden, die in GB1 korrekt dokumentiert wurden.
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der angegebenen neu angelegten Strukturelemente-Fläche zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs. Dieser Anteil wird mit dem Faktor 1 oder 2 mal genommen und addiert sich somit gemeinsam mit den Flächen aus GB1 zu einer zwei- bzw. dreifachen Bewertung der neu angelegten Flächen.
Doppelte bzw. dreifache Bewertung der neu angelegten Flächen im Vergleich zu bereits bestehenden Strukturelementen (siehe GB1). Die Summe der Maßnahmen GB1, GB2 und GB 3 ist auf 70 Punkte begrenzt.
Alle landwirtschaftlichen Flächen des Betriebs und Hofstelle (auf Hofstelle zählen nur neu angelegte Gehölze und Gewässer)
Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, die nicht oder nicht das ganze Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen leben können.
s. GB1