W1.2 - Blühende Rebgassenbegrünung

Definition

Bewertet werden Rebgassenbegrünungen mit mindestens vier Blühpflanzenarten. Die vier Arten sind entweder in einer Saatgutmischung enthalten oder werden bei Selbstbegrünung gezählt. Der prozentuale Anteil blühender Pflanzen in Saatgutmischungen beträgt 50 %. Bei vergrasten Beständen ist die Begrünung nach fünf Jahren nachzusäen. Reine Winterbegrünungen sind nicht anrechenbar. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % Weinbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Weinbaufläche


Wem nützt es?
  • Nektar und Pollen für Insekten
  • Verbessertes Nahrungsangebot für Insektenfresser (einige Vogelarten, Fledermäuse, ect.)

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen