A7 - Kombimaßnahmen für Ackerwildkräuter

Definition

Grundsätzlich wird vollständig auf eine mechanische Unkrautregulierung verzichtet. Zusätzlich wird mindestens eine der folgenden Maßnahmen umgesetzt:

  • Bei der Einsaat werden Drilllücken belassen oder die Aussaatstärke auf maximal 75 % reduziert.
  • Auf Standorten mit saurem Boden (pH-Wert unter 5,5) wird auf eine Kalkung verzichtet.
  • Beschränkungen in der Fruchtfolge, die aufgrund einer AUM-Maßnahme zur Förderung von Ackerwildkräutern eingehalten werden müssen
  • Verspäteter Stoppelumbruch

Eine gleichzeitige Anrechnung dieser Kombimaßnahme und den Maßnahmen zum Verzicht auf mechanische Unkrautregulierung (A5, A6), zum verspäteten Stoppelumbruch (A9, A10) oder zur verringerten Aussaatstärke (A11) ist nicht erlaubt. Flächen mit Kleegras, Zwischenfrüchten oder Gründüngungen können hier nicht angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.


Bepunktung

3 Punkte je 1 % Ackerfläche.


Geeignete Standorte

Ackerflächen ohne starkes Aufkommen von Problemarten


Wem nützt es?

Förderung von Ackerwildkräutern wie zum Beispiel Echter Frauenspiegel, Feld-Rittersporn oder Blauer Gauchheil


Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen