A15.1 - Kleegras- oder Grünbrache im Rahmen von GLÖZ 8 „Stilllegungspflicht“
Definition
Nur stillgelegte/unproduktive Bracheflächen nach Vorgaben von GLÖZ8. Flächen mit Legiminosen oder Zwischenfrüchten, die in GLÖZ8 eingebracht werden, können hier nicht angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
Bepunktung
2,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.
Geeignete Standorte
Wem nützt es?
- Brutmöglichkeit für Feldvögel (z. B. Feldlerche, Braunkehlchen und Wachtel)
- Störungsarmer Lebensraum für Vögel und Niederwild
- Gutes Nahrungsangebot für Greifvögel
- Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten
Tipps und Umsetzungsideen
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen