A15.1 - Kleegras- oder Grünbrache im Rahmen von GLÖZ 8 „Stilllegungspflicht“

Definition

Nur stillgelegte/unproduktive Bracheflächen nach Vorgaben von GLÖZ8. Flächen mit Legiminosen oder Zwischenfrüchten, die in GLÖZ8 eingebracht werden, können hier nicht angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.


Bepunktung

2,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.


Geeignete Standorte

Wem nützt es?
  • Brutmöglichkeit für Feldvögel (z. B. Feldlerche, Braunkehlchen und Wachtel)
  • Störungsarmer Lebensraum für Vögel und Niederwild
  • Gutes Nahrungsangebot für Greifvögel
  • Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen