Stillgelegte/unproduktive Brachfläche ohne Nutzung oder Pflege für mindestens 4 Monate während der Vegetationsperiode. Die Brache ist die Hauptkultur auf der betreffenden Fläche. Die Fläche ist eingesät mit einer beliebigen Mischung oder es handelt sich um die Weiterführung einer Kleegrasfläche aus dem Vorjahr. Beispielsweise können hier Flächen angeben werden, die nach der Öko-Regelung 1a bewirtschaftet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
2,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.