O13 - Einjähriger Blühstreifen (auf Kulturfläche in der Anlage, aber nicht zwischen den Fahrgassen)

Definition

Bewertet werden einjährige Blühstreifen am Rand der Anlage auf Obstbauflächen. Für die Anlage des Blühstreifens muss eine Mischung ausgesät werden, die mindestens 10 Blühpflanzen enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Der Aufwuchs muss stehen gelassen werden, bis die Hauptblüte erreicht wird oder pauschal für zwölf Wochen. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.


Bepunktung

4 Punkte je 1 % der Obstbaufläche. Begrenzung auf 50 Punkte.


Geeignete Standorte

Am Rand der Obstbauflächen.


Wem nützt es?
  • Nektar und Pollen für Insekten
  • Eine höhere Zahl unterschiedlicher Blütenpflanzen bietet mehr Insektenarten Nahrung
  • Je nach Pflanzenart: Nektar und Pollen für Nützlinge, die Schädlinge regulieren (etwa Florfliegen oder Schwebfliegen)
  • Nahrung und Rückzugsort für Vögel und Niederwild

Tipps und Umsetzungsideen
  • Nagermanagement beachten: Mauskontrolle nach den Pflegeterminen durchführen.
  • Idealweise wird insektenschonend gemäht (bsp. mit Balkenmäher/Handmahd).
  • Es ist sinnvoll, Mitarbeitende entsprechend zu schulen.

Für die Anlage des Blühstreifens:

Altanlage: Mindestens 2 mal fräsen, Einsaat mit Sämaschine oder per Hand, je nach Saatgutmischung anwalzen. Bei Ansaaten in eine Neuanlage fallen keine zusätzlichen Maschinenkosten an.

Bezugsquellen für Blühmischungen:


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen