Bewertet werden einjährige Blühstreifen am Rand der Anlage auf Obstbauflächen. Für die Anlage des Blühstreifens muss eine Mischung ausgesät werden, die mindestens 10 Blühpflanzen enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Der Aufwuchs muss stehen gelassen werden, bis die Hauptblüte erreicht wird oder pauschal für zwölf Wochen. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
4 Punkte je 1 % der Obstbaufläche. Begrenzung auf 50 Punkte.
Am Rand der Obstbauflächen.
Für die Anlage des Blühstreifens:
Altanlage: Mindestens 2 mal fräsen, Einsaat mit Sämaschine oder per Hand, je nach Saatgutmischung anwalzen. Bei Ansaaten in eine Neuanlage fallen keine zusätzlichen Maschinenkosten an.
Bezugsquellen für Blühmischungen:
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s22.pdf und https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s22.pdf