Bewertet wird eine die Anzahl verschiedener Pflaumen-/Zwetschgensorten. Mutanten zählen nicht als eigene Sorte. Angerechnet werden alle Pflaumen-/Zwetschgensorten, die mit einer Anzahl von mindestens 100 Bäumen auf dem Betrieb vertreten sind. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Sorten.
Ab 6 Sorten: 10 Punkte
Ab 10 Sorten: 15 Punkte
Begrenzung der Maßnahmen O17.1 bis 017.4 auf insgesamt 30 Punkte.
Gesamte Obstbaufläche
Förderung der Sortenvielfalt der Kulturpflanzen (Agrobiodiversität) Verlängerung des Blühzeitraums, so dass über eine längere Zeit Nahrung für Insekten angeboten wird