Es sind maximal zwei Schnitte pro Jahr zulässig, nur auf sehr wasser- und nährstoffreichen Standorten sind auch drei Schnitte möglich. Das ausschließliche Mulchen auf den extensiven Wiesen ist nicht erlaubt. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der extensiven Wiesen zur gesamten Grünlandfläche. Der Biodiversitäts-Rechner ermittelt den Anteil der Wiesen des Betriebes über die von Ihnen angegeben Flächennutzungscodes.
2 Punkte je 1 % Grünlandfläche.
Wiesen
Das Mahdgut sollte abgetragen werden und bestenfalls verwertet werden.
Was ist, wenn der Mulch abgetragen wird?
Wird der Mulch abgertragen und es wird maximal zwei Mal pro Jahr gemulcht (bzw. drei mal auf sehr wüchsigen Standorten), kann die Fläche als extensives Grünland angerechnet werden. Gleiches gilt für Streuobstflächen, bei denen der Mulch auf der Baumscheibe abgelegt wird.