GL11 - Artenreiche Neuanlagen mit Saatgut, Mahdgutübertragung

Definition

Es zählen Flächen, die neu aus Ackerflächen oder artenarmen Grünlandflächen entstanden sind und die innerhalb der letzten fünf Jahre aufgewertet wurden mit dem Ziel artenreiches Grünland zu schaffen. Dazu muss eine Mahdgutübertragung (etwa Heumulchsaat, Saat von Mähdrusch oder „Seed-Beetle-Material“) durchgeführt oder zertifiziertes Regiosaatgut eingesät worden sein. Bei Letzterem muss es sich um eine Wiesenmischung mit mindestens 15 verschiedenen Pflanzenarten handeln. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

10 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

Ehemals artenarmes Grünland oder Ackerflächen


Wem nützt es?
  • Förderung von heimischen Blütenpflanzen
  • Nektar und Pollen für Wildbienen, Schmetterlinge und weitere Insektenarten
  • Eine höhere Zahl unterschiedlicher Blütenpflanzen bietet mehr Insektenarten Nahrung
  • Spezialisierte Insekten sind auf bestimmte heimische Pflanzenarten angewiesen
  • Förderung von Insektenfressern wie Fledermäusen und einigen Wiesenvögeln

Tipps und Umsetzungsideen

Eine hochwertige Naturschutzmaßnahme ist die Übertragung von Mahdgut, Druschgut, Boden oder mittels Sonden. Bei dieser Methode wird lokales / naturraumgetreues Pflanzmaterial von einer möglichst nahe gelegenen, artenreichen Spenderfläche auf die Zielfläche übertragen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Ansaat von gebietsheimischem Pflanzmaterial in Form von Regiosaatgut. Dabei handelt es sich um Wildpflanzen, die nach Herkünften aus deutschlandweit 22 Ursprungsgebieten unterteilt sind. Es sollte sich also um Regiosaatgut aus ihrem Ursprungsgebiet handeln.


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen