Es zählen Flächen, die neu aus Ackerflächen oder artenarmen Grünlandflächen entstanden sind und die innerhalb der letzten fünf Jahre aufgewertet wurden mit dem Ziel artenreiches Grünland zu schaffen. Dazu muss eine Mahdgutübertragung (etwa Heumulchsaat, Saat von Mähdrusch oder „Seed-Beetle-Material“) durchgeführt oder zertifiziertes Regiosaatgut eingesät worden sein. Bei Letzterem muss es sich um eine Wiesenmischung mit mindestens 15 verschiedenen Pflanzenarten handeln. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
10 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.
Ehemals artenarmes Grünland oder Ackerflächen
Eine hochwertige Naturschutzmaßnahme ist die Übertragung von Mahdgut, Druschgut, Boden oder mittels Sonden. Bei dieser Methode wird lokales / naturraumgetreues Pflanzmaterial von einer möglichst nahe gelegenen, artenreichen Spenderfläche auf die Zielfläche übertragen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Ansaat von gebietsheimischem Pflanzmaterial in Form von Regiosaatgut. Dabei handelt es sich um Wildpflanzen, die nach Herkünften aus deutschlandweit 22 Ursprungsgebieten unterteilt sind. Es sollte sich also um Regiosaatgut aus ihrem Ursprungsgebiet handeln.