Eine Fläche gilt als mit Drilllücken versehen, wenn bei der Aussaat mindestens 1 % der Fläche nicht eingesät wird. Dies kann durch das Schließen der Säschare oder durch versetztes Fahren erfolgen. 1 % der Fläche entspricht einer 50 cm breiten Lücke je 50 m Länge. Eine verminderte Aussaatstärke wird dann bewertet, wenn entweder auf 66 % der üblichen Aussaatstärke auf dem gesamten Schlag oder wenn 50 % der üblichen Aussaatstärke auf mindestens 20 % der Schlagfläche reduziert werden. Es kann auf einer Fläche entweder die Drilllücken oder die verminderte Aussaatstärke umgesetzt werden. Es darf nicht gehackt werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
2 Punkte je 1 % Ackerfläche.
Ackerflächen ohne starkes Aufkommen von Problemarten