GL10.1 - Grünland mit vier Kennarten nach Öko-Regelung 5

Definition

Angegeben werden können alle Grünlandflächen, die vier Kennarten nach den jeweiligen Listen der Bundesländer und den Kartier-Kriterien im Rahmen der Öko-Regelung 5 aufweisen.

Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.


Bepunktung

1 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.


Geeignete Standorte

4 Kennarten kommen in der Regel nicht auf intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen vor.


Wem nützt es?

Erhalt von Flächen, auf denen nachgewiesenermaßen eine gewisse Vielfalt an heimischen Kräutern und Gräsern besteht. Das Vorkommen der Kennarten deutet auch auf das Vorkommen einer größere Pflanzenvielfalt auf der Fläche hin. Nektar und Pollen für Insekten. Insbesondere spezialisierte heimische Insektenarten sind auf das Vorkommen bestimmter heimischer Pflanzenarten im Grünland angewiesen.


Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Kann die Maßnahme GL10 (Biotop-Grünland) und GL10.1 (Kennarten-Grünland) für die gleiche Fläche angerechnet werden?

Nein, es ist für eine Fläche nur GL10 oder GL10.1 anrechenbar, da es sich bei GL10 um die naturschutzfachlich hochwertigere Maßnahmenvariante handelt.

Wie kann ich das Vorkommen der Kennarten auf meinen Grünlandflächen fördern?

Je nach Stickstoffbodenvorrat - also bei nährstffreichen, ertragreichen, intensiv genutzten Flächen - kann eine Aushagerung durch den Verzicht auf N-Düngung bei gleichbleibender Schnitthäufigkeit und Abtragen des Mahdguts notwendig sein, um ausreichend Licht in den Bestand zu bringen und so eine höhere Pflanzenvielfalt zu erzeugen. Die notwendige Dauer dieser Aushagerung hängt vom Einzelfall der Fläche und dem gewünschten Ergebnis ab und kann mehrere Jahre dauern. Ausreichend Lichteinfall sollte erreicht sein, wenn die Erntemenge auf unter 70 dt/ha gesunken ist.

  1. Extensivierung der Fläche:

    • Schrittweise Reduktion der Schnitthäufigkeit
    • Reduktion der Düngergaben, insbesondere N-Düngung. Dabei Verzicht auf Düngemittel mit hohen Mengen und schnellverfügbaren Nährstoffen wie Gülle, gelegentliche Düngung mit Festmist ist sinnvoll. Max. 60 kg N/ha.
    • Es sollte keine abrupte Extensivierung stattfinden. Das kann Problempflanzen fördern und die Futterqualität durch Verfilzung verringern (Vermehrung von minderwertigen Gräsern wie gewöhnliches Rispengras und Giftpflanzen)
  2. Auf bereits extensiv bewirtschafteten Flächen kommen es zuweilen auch vor, dass sich die erwünschte Pflanzenvielfalt nicht einstellt. Dann ist das Samenpotenzial im Boden und in der Umgebung erschöpft. Eine Lösung ist es, Pflanzensamen einzubringen beispielsweise durch

    • Mahdgutübertragung
    • Einsaat von Regiosaatgut
    • Hierbei aktuelle Regelungen zum Grünlandumbruch beachten und ggf. Genehmigung einholen.
    • Weitere Hinweise zu diesen Verfahren bei Maßnahme GL11.

Wichtige Dokumente und Anleitungen

Bitte beachten Sie die Vorgaben in Ihrem Bundesland. Informationen zur Öko-Regelung 5 bei der Landwirtschaftskammer oder beim Amt für Landwirtschaft.