Angegeben werden können alle Grünlandflächen, die vier Kennarten nach den jeweiligen Listen der Bundesländer und den Kartier-Kriterien im Rahmen der Öko-Regelung 5 aufweisen.
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
1 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.
4 Kennarten kommen in der Regel nicht auf intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen vor.
Erhalt von Flächen, auf denen nachgewiesenermaßen eine gewisse Vielfalt an heimischen Kräutern und Gräsern besteht. Das Vorkommen der Kennarten deutet auch auf das Vorkommen einer größere Pflanzenvielfalt auf der Fläche hin. Nektar und Pollen für Insekten. Insbesondere spezialisierte heimische Insektenarten sind auf das Vorkommen bestimmter heimischer Pflanzenarten im Grünland angewiesen.
Kann die Maßnahme GL10 (Biotop-Grünland) und GL10.1 (Kennarten-Grünland) für die gleiche Fläche angerechnet werden?
Nein, es ist für eine Fläche nur GL10 oder GL10.1 anrechenbar, da es sich bei GL10 um die naturschutzfachlich hochwertigere Maßnahmenvariante handelt.
Wie kann ich das Vorkommen der Kennarten auf meinen Grünlandflächen fördern?
Je nach Stickstoffbodenvorrat - also bei nährstffreichen, ertragreichen, intensiv genutzten Flächen - kann eine Aushagerung durch den Verzicht auf N-Düngung bei gleichbleibender Schnitthäufigkeit und Abtragen des Mahdguts notwendig sein, um ausreichend Licht in den Bestand zu bringen und so eine höhere Pflanzenvielfalt zu erzeugen. Die notwendige Dauer dieser Aushagerung hängt vom Einzelfall der Fläche und dem gewünschten Ergebnis ab und kann mehrere Jahre dauern. Ausreichend Lichteinfall sollte erreicht sein, wenn die Erntemenge auf unter 70 dt/ha gesunken ist.
Extensivierung der Fläche:
Auf bereits extensiv bewirtschafteten Flächen kommen es zuweilen auch vor, dass sich die erwünschte Pflanzenvielfalt nicht einstellt. Dann ist das Samenpotenzial im Boden und in der Umgebung erschöpft. Eine Lösung ist es, Pflanzensamen einzubringen beispielsweise durch
Bitte beachten Sie die Vorgaben in Ihrem Bundesland. Informationen zur Öko-Regelung 5 bei der Landwirtschaftskammer oder beim Amt für Landwirtschaft.