Angegeben werden können alle Grünlandflächen, die vier Kennarten nach den jeweiligen Listen der Bundesländer und den Kartier-Kriterien im Rahmen der Öko-Regelung 5 aufweisen.
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Grünlandfläche.
1 Punkte je 1 % der Grünlandfläche.
4 Kennarten kommen in der Regel nicht auf intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen vor.
Erhalt von Flächen, auf denen nachgewiesenermaßen eine gewisse Vielfalt an heimischen Kräutern und Gräsern besteht. Das Vorkomen der Kennarten deutet auch auf das Vorkommen einer größere Pflanzenvielfalt auf der Fläche hin. Nektar und Pollen für Insekten. Insebsondere spezialisierte heimische Insektenarten sind auf das Vorkommen bestimmter heimischer Pflanzenarten im Grünland angewiesen.
Kann die Maßnahme GL10 (Biotop-Grünland) und GL10.1 (Kennarten-Grünland) für die gleiche Fläche angerechnet werden? Nein, es ist für eine Fläche nur GL10 oder GL10.1 anrechenbar, da es sich bei GL10 um die naturschutzfachlich hochwertigere Maßnahmenvariante handelt.
Bitte beachten Sie die Vorgaben in Ihrem Bundesland.