Bewertet wird die gezielte Etablierung einer Untersaat in den Gemüsekulturen. Bei Mischungen beträgt der prozentuale Anteil an blühenden Pflanzen mindestens 50 %. Dabei kann es sich bei den Mischungskomponenten sowohl um krautige Kultur- als auch Wildpflanzen handeln. Auch Reinsaaten (z.B. Weißklee) werden als Untersaat gewertet. Die Untersaat muss stehen bleiben, bis sie die Hauptblüte erreicht. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
1 Punkt je 1 % Gemüsebaufläche.
Nektar und Pollen für Insekten