A2 - 5 % Reststreifen im Kleegras je Schnitt

Definition

Bei jeder Nutzung oder Pflege im Kleegras werden Reststreifen oder Restflächen von mindestens 5 % der Fläche stehen gelassen. Die Form dieser Bereiche kann selbst gewählt werden (z.B. streifenweise, flächenhaft, am Stück oder aufgeteilt). Die Reststreifen können über das Jahr versetzt werden, dürfen aber insgesamt bis Mitte August den Flächenanteil von 5 % nicht unterschreiten. Danach dürfen die Streifen als Pflegemaßnahme entfernt werden. Flächen, die für die Futternutzung über einen Zeitraum von vier Wochen gemäht werden, können hier ebenfalls angerechnet werden. Alle Bewirtschaftungseinheiten mit Kleegras, auf welchen mindestens 5 % Reststreifen stehengelassen werden, zählen in die Maßnahme. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil dieser Kleegrasflächen zur gesamten Kleegrasfläche.


Bepunktung

1 Punkt je 10 % Kleegrasfläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Kleegrasfläche


Wem nützt es?
  • Blühangebot für Bienen, Schmetterlinge und weitere Insektenarten, sowie Rückzugsraum für Kleinsäuger, Jungvögel und Amphibien auch nach der Mahd
  • Langfristige Verbesserung des Nahrungsangebotes für Greifvögel
  • Brutmöglichkeit und Erhöhung des Bruterfolgs für am Boden brütende Feldvögel (z. B. Feldlerche)

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen