A10 - Verspäteter Stoppelumbruch

Definition

Als verspäteter Stoppelumbruch gilt der Verzicht auf jegliche Bodenbearbeitung für mindestens drei Wochen nach der Ernte. In dem genannten Zeitraum ist auf Pflügen, die Aussaat von Zwischenfrüchten oder sonstige Bearbeitung der Fläche zu verzichten. Flächen mit Kleegras, Zwischenfrüchten oder Gründüngungen werden hier nicht angerechnet. Flächen mit Untersaaten, die während der Hauptkultur gesät wurden, können angegeben werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.


Bepunktung

0,5 Punkte je 1 % Ackerfläche.


Geeignete Standorte

Ackerflächen ohne starkes Aufkommen von Problemarten


Wem nützt es?
  • Ausbleiben eines "Ernteschocks" für Wildtiere. Bedeckter Boden und Ausfallgetreide bieten Vögeln und Kleinsäugern Deckung und Nahrung
  • Förderung von Ackerwildkräutern, die meist erst nach der Ernte Samen ausbilden (z. B. Acker-Lichtnelke, Feld-Rittersporn)
  • Ackerwildkräuter bieten Nahrung für Insekten, Feldhasen und Feldvögel
  • Schonung wandernder Amphibien

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen