Gezielte Aussaat oder Pflanzung von nektar- oder pollenspendenden Blühpflanzen neben Kulturpflanzen auf einer Fläche. Angerechnet werden Schläge, auf denen mindestens drei Begleitpflanzen bezogen auf eine Fläche von 10 m² wachsen. Die Begleitpflanzen können sowohl Kultur- als auch Wildpflanzen sein. Diese Maßnahme kann nicht gleichzeitig als G20 Untersaaten angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
4 Punkte je 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Gemüsebauflächen, vor allem bisher im Kohlanbau relevant