Für jede Sorte gilt, dass sie mit einer Anzahl von mindestens 100 Sträuchern auf dem Betrieb vertreten sein müssen, um gezählt zu werden. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl Sorten.
4-5 Sorten: 10 Punkte
Ab 6 Sorten: 15 Punkte
Begrenzung auf maximal 30 Punkte.