SB15 - Mehrjähriger Blühstreifen am Rand der Anlage

Definition

Bewertet werden mehrjährige Blühstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Zur Anlage des Blühstreifens muss eine mehrjährige Mischung ausgesät werden, die mindestens 10 Blühpflanzenarten enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Er darf frühestens ab dem 15. März des übernächsten Jahres umgebrochen werden. Die Pflege ist grundsätzlich erlaubt aber auf einmal jährlich zu beschränken. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

8 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.


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Häufige Fragen

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