Bepunktet werden jene Flächen, auf welchen die Pflanzen erst ab dem 1. März ausgeputzt oder geschnitten werden, um die darin überwinternden Insekten zu schützen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Topfkultur- und Schnittblumenfläche.
3 Punkte je 1 % Produktionsfläche.
Produktionsstandorte im gewachsenen Boden.
Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten