Bewertet werden extensiv gepflegte Grasstreifen am Rand der Anlage auf KUP-Flächen. Es sind zwei Schnitte vorgesehen: Der erste Mahd- oder Mulchdurchgang findet im Zeitraum von 15. Mai bis 15. Juni statt. Ein zweites Mal wird im September geschnitten. Bei schwacher Wüchsigkeit des Grasstreifens kann der zweite Schnitt auch weggelassen werden, dann wird die Maßnahme K8 zugeordnet. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten KUP-Fläche.
3 Punkte je 1 % der KUP-Fläche