SB11.1 - Anker- und Lückenpflanzen in geringer Dichte

Definition

Bewertet wird die Pflanzung von Halbsträuchern/Stauden (z.B. kleinwüchsige Ginster/Weiden, Oregano, Thymian, Eisenkraut, Heidekraut) in den Beerenobstreihen und an den Reihenenden (sogenannte Ankerpflanzen). Angerechnet werden jene Bewirtschaftungseinheiten, welche mindestens 15 Ankerpflanzen pro Hektar aufweisen. Ab einer Anzahl von 40 Ankerpflanzen pro Hektar wird die Maßnahme SB11.2 zugeordnet. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

0,2 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.


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