Die Summe der laufenden Meter der Randlinien aller KUP-Anlagen und KUP-Streifen in Agroforstsystemen des Betriebs werden angerechnet. Die Bewertung erfolgt gemessen an der tatsächlichen Grenzlinienlänge bezogen auf die theoretische Grenzlinienlänge der gesamten KUP-Fläche, wenn sie als Quadrat angelegt worden wäre.
7 Punkte multipliziert mit der quadratischen Verlängerung der theoretischen minimalen Grenzflächen.
Maximal 50 Punkte.
Wie genau erfolgt die Bepunktung für diese Maßnahme?
Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Punktzahl =〖(Grenzlinienlänge/(√(KUP-Fläche)4)-1)〗^27