Bewertet werden selbstbegrünte extensiv gepflegte Streifen in der Fahrgassenmitte. Das bedeutet, dass der Streifen maximal drei Mal pro Jahr durch Mulchen, Mähen oder Schröpfen gepflegt werden darf. Dabei erfolgt die Pflege der Streifen alternierend. Die Streifen müssen mindestens 0,3 m breit sein. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Baumschulfläche.
0,3 Punkte je 1 % der Baumschulfläche.
Baumschulfflächen mit ausreichend Platz zwischen den Reihen für eine Begrünung (bsp. Produktion von Alleebäumen)
Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachtbarten Streifen