Alle Ackerflächen, auf denen zu bestimmten Zeiten (aber nicht immer) auf mechanische Unkrautregulierung verzichtet wird. Bei Winterungen wird nicht im Frühjahr gestriegelt oder gehackt. Bei Sommerungen darf keine mechanische Unkrautregulierung im Nachauflauf erfolgen. Flächen mit Kleegras, Zwischenfrüchten oder Gründüngungen können hier nicht angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
0,15 Punkte je 1 % Ackerfläche.
Ackerflächen ohne starkes Aufkommen von Problemarten