A5 - Teilweiser Verzicht auf Striegeln und Hacken zum Schutz von Bodenbrütern

Definition

Alle Ackerflächen, auf denen zu bestimmten Zeiten (aber nicht immer) auf mechanische Unkrautregulierung verzichtet wird. Bei Winterungen wird nicht im Frühjahr gestriegelt oder gehackt. Bei Sommerungen darf keine mechanische Unkrautregulierung im Nachauflauf erfolgen. Flächen mit Kleegras, Zwischenfrüchten oder Gründüngungen können hier nicht angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.


Bepunktung

0,15 Punkte je 1 % Ackerfläche.


Geeignete Standorte

Ackerflächen ohne starkes Aufkommen von Problemarten


Wem nützt es?
  • Schonung der Nester von am Boden brütenden Feldvögeln wie Feldlerche
  • Förderung von Ackerwildkräutern, dadurch Nahrung für teilweise spezialisierte Insekten, Feldhasen und Feldvögel

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen