Alternierendes Mulchen bedeutet, dass bei jedem Mulchgang nur jede zweite Reihe gemulcht wird. Auf derselben Reihe muss im Zeitraum von Mai bis Juni ein Abstand von mindestens zwei Wochen eingehalten werden und ein Abstand von mindestens drei Wochen im Zeitraum Juli bis Oktober. Zum Ernten oder Häckseln ist das einmalige Mulchen der kompletten Fläche erlaubt. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gemulcht werden darf. Nach der Ernte muss wieder alternierend gemulcht werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.
0,2 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.
Gesamte Obstbaufläche
Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachbarten Streifen
Es ist sinnvoll Mitarbeitende entsprechend zu schulen (das System zu erklären). Den Bewuchs nicht zu hoch stehenlassen, besonders bei kleereichem Bewuchs (Achtung – Mäusebefall).
Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s17.pdf