O5 - Alternierendes Mulchen

Definition

Alternierendes Mulchen bedeutet, dass bei jedem Mulchgang nur jede zweite Reihe gemulcht wird. Auf derselben Reihe muss im Zeitraum von Mai bis Juni ein Abstand von mindestens zwei Wochen eingehalten werden und ein Abstand von mindestens drei Wochen im Zeitraum Juli bis Oktober. Zum Ernten oder Häckseln ist das einmalige Mulchen der kompletten Fläche erlaubt. Bei Steinobst gilt, dass ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege bis zur Ernte beliebig häufig gemulcht werden darf. Nach der Ernte muss wieder alternierend gemulcht werden. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Obstbaufläche.


Bepunktung

0,2 Punkte je 1 % der Obstbaufläche.


Geeignete Standorte

Gesamte Obstbaufläche


Wem nützt es?

Förderung von Insekten, Fluchtmöglichkeit und Beibehaltung des Blühangebotes auf den benachbarten Streifen


Tipps und Umsetzungsideen

Es ist sinnvoll Mitarbeitende entsprechend zu schulen (das System zu erklären). Den Bewuchs nicht zu hoch stehenlassen, besonders bei kleereichem Bewuchs (Achtung – Mäusebefall).

Weitere Informationen: https://biodiv-oekoobstbau.de/wp-content/uploads/2023/01/steckbrief-s17.pdf


Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen