Auf der gleichen Fläche muss jeweils mindestens eine Maßnahme zum Wildtierschutz aus zwei Kategorien umgesetzt werden. Die beiden Kategorien sind erstens Maßnahmen zum Schutz von Rehen und größeren Tieren, und zweitens Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Kleintieren. Die Maßnahmen für Rehe und größere Tiere können von Seiten des Betriebes, aber auch extern durch Jäger umgesetzt werden.
Maßnahmen für Rehe und größere Tiere (muss für die Anrechnung bis Ende Juni umgesetzt werden):
Maßnahmen für Insekten und Kleintieren (bei jedem Schnitt):
Diese Maßnahme bezieht sich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen des eigenen Betriebs, die als Gründüngungsfläche genutzt werden und keinen Grünlandstatus haben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur im Biodiversitäts-Rechner angegebenen Gründüngungsfläche.
0,1 Punkte je 1 % Gründüngungsfläche.
Gründüngungsflächen
Schonung und Förderung von Niederwild (z. B. Reh, Feldhase, Fuchs), am Boden brütender Feldvögel, Amphibien und Insekten, da Verletzungen durch die Mahd vermieden werden