SB1 - Extensiv gepflegter Streifen in der Fahrgassenmitte

Definition

Bewertet werden selbstbegrünte extensiv gepflegte Streifen in der Fahrgassenmitte. Das bedeutet, dass der Streifen maximal drei Mal pro Jahr durch Mulchen, Mähen oder Schröpfen gepflegt werden darf. Dabei erfolgt die Pflege der Streifen alternierend. Die Streifen müssen mindestens 0,3 m breit sein. Ab dem Einsetzen eines Befallsrisikos durch die Kirschessigfliege darf bis zur Ernte beliebig häufig gepflegt werden. Vor und nach die-sem Zeitraum darf aber nur jeweils einmal gemulcht werden. Ein entsprechendes Pflegegerät muss nachweisbar sein. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

0,3 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche.


Geeignete Standorte

Wem nützt es?

Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

Wichtige Dokumente und Anleitungen