G10.1 - Ökologische Aufwertung um und zwischen Dauerkulturen
Definition
Bewertet wird die ökologische Aufwertung der Flächen um oder in den Gassen der Dauerkulturen (z. B. Rhabarber oder Spargel). Die Maßnahme kann durch Selbstbegrünung oder durch die Aussaat einer Mischung mit mindestens fünf Blühpflanzen umgesetzt werden. Zur Pflege darf maximal drei Mal pro Jahr gemäht oder gemulcht werden. Es ist keine Bodenbearbeitung (außer zur Neuansaat) erlaubt. Bei einer größeren Vielfalt an Blühpflanzen und angepasster Bewirtschaftung wird die Maßnahme ggf. G10.2 zugeordnet. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben.Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Gemüsebaufläche.
Bepunktung
3 Punkte pro 1 % Gemüsebaufläche. Begrenzung auf 75 Punkte.
Geeignete Standorte
Gesamte Dauerkulturfläche
Wem nützt es?
- Nektar und Pollen für Insekten
- Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden sowie oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten)
- Nahrung und Rückzugsort für Vögel und Niederwild
Tipps und Umsetzungsideen
- Teilflächen sollten über den Winter stehen gelassen werden. So werden Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten im Boden und auch oberhalb des Bodens im Pflanzengeflecht (Schmetterlingsraupen) oder in Halmen (einige Wildbienenarten) geschaffen.
- Die Schnitthöhe sollte oberhalb von 12 cm über dem Boden liegen. Ein hoher Schnitt schont Amphibien und bietet im Anschluss an die Mahd weiterhin auch Deckung und Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen