Es müssen mindestens 10 % der gesamten Ackerfläche ausschließlich mit Festmist gedüngt werden. Als Festmist gilt Mist von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden. Mist von Hühnern darf auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden. Die Bewertung erfolgt pauschal.
Pauschal 5 Punkte.
Gesamte Ackerfläche
Warum wird die Düngung mit Hühnermist nicht angerechnet?
Um die Pflanzenvielfalt im Grünland zu fördern, sollten möglichst wenig schnell verfügbare Nährstoffe eingetragen werden. Hühnermist enthält im Vergleich zum Festmist der anderen Tierarten eine hohe Stickstoff-Verfügbarkeit und zusätzlich hohe Phosphor-Gehalte. Im Vergleich: Pflanzenverfügbarer N in kg/m³ bzw. t Grünland: Bei Hühner-/Hähnchenmist: 7,6, bei Rindern: 1,4; Nährstoff-Gehalt P2O5 in kg/t: Hühner-/Hähnchenmist: 12,5; Rinder: 2,9.