Punkte werden vergeben, wenn Insektennisthilfen („Wildbienenhölzer“, „Wildbienensteine“ oder hinten verschlossene gebündelte Stängel) an Weinbergsendpfosten angebracht sind. Die Nisthilfen müssen ein ausgewogenes Lochgrößenverhältnis von 2 bis 9 mm aufweisen. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Nisthilfen in Bezug zur gesamten Weinbaufläche.
Zur Ermittlung der Punktzahl wird die Anzahl der Nisthölzer wird durch die gesamte Weinbaufläche geteilt und mal 6 genommen. Eine Nisthilfe je Hektar entspricht also 6 Punkten.
Begrenzung auf 30 Punkte.
Gesamte Weinbaufläche
Wildbienen, Grabwespen und weiteren Insektenarten, je nach Nisthilfe
Es werden Nistlöcher mit unterschiedlichen Breiten von 2 bis 9 mm angeboten. Die Tiefe beträgt 100 mm oder mindestens das 10-fache des Lochdurchmessers. Am hinteren Ende müssen die Löcher/Röhren dunkel und verschlossen sein, damit sie angenommen werden.
Geeignetes Material:
Wildbienen mögen es warm und sonnig. Achten Sie daher bei künstlichen Wildbienennisthilfen darauf, dass sie vor Regen geschützt sind. Ggf. mit einem Dach als Regenschutz versehen. Das Dach sollte nicht zu weit hervorragen, um Beschattung zu vermeiden. Ein Maschendraht um die Nisthilfe herum schützt vor Vogelfraß.
Mögliche Bezugsquelle für geeignete Nisthilfen: Auf der Webseite naturschutzcenter.de oder im Nabu-Shop. Für Liebhaber gibt es opisch sehr ansprechend geschreinerte Wildbienennisthilfen, ausreichend atmungaktive Beobachtungskästen sind bsp. unter wildbienenschreiner.de erhältlich.