Auf der gleichen Fläche muss jeweils mindestens eine Maßnahme zum Wildtierschutz aus zwei Kategorien umgesetzt werden. Die beiden Kategorien sind erstens Maßnahmen zum Schutz von Rehen und größeren Tieren, und zweitens Maßnahmen zum Schutz von Insekten und Kleintieren. Die Maßnahmen für Rehe und größere Tiere können von Seiten des Betriebes, aber auch extern durch Jäger umgesetzt werden.
Maßnahmen für Rehe und größere Tiere (muss für die Anrechnung bis Ende Juni umgesetzt werden):
Maßnahmen für Insekten und Kleintieren (bei jedem Schnitt):
Beispielsweise kann auf einer bestimmten Fläche ein Jäger vor der Mahd über die Fläche laufen um Wildtiere aufzuschrecken und anschließend bei der Mahd ein Hochschnitt erfolgen. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Kleegrasfläche.
0,1 Punkte je 1 % Kleegrasfläche.
Gesamte Kleegrasfläche
Schonung und Förderung von Niederwild (z. B. Reh, Feldhase, Fuchs), am Boden brütender Feldvögel, Amphibien und Insekten, da Verletzungen durch die Mahd vermieden werden
Anstatt von innen nach außen zu mähen, wird bei uns einmal um den Schlag außen herumgemäht und dann mähen wir von einer Seite zur anderen. Zählt das auch als Mäßnahme für Kleintiere?
Ja, wenn auf der Seite, wo die Tiere "hingetrieben" werden, eine gute Fluchtmöglichkeit besteht (Wiesen, Feldgehölze o. Ä.). Die Tiere sollten nicht in Richtung einer Straße oder eines Gewässers getrieben werden.