Bewertet werden einjährige Blühstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Für die Anlage des Blühstreifens muss eine Mischung ausgesät werden, die mindestens zehn Blühpflanzenarten enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Der Aufwuchs muss stehen gelassen werden, bis die Hauptblüte erreicht wird oder pauschal für zwölf Wochen. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.
4 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.