SB14 - Einjährige Blühstreifen am Rand der Anlage

Definition

Bewertet werden einjährige Blühstreifen am Rand der Beerenobst-Anlage. Für die Anlage des Blühstreifens muss eine Mischung ausgesät werden, die mindestens zehn Blühpflanzenarten enthält. Der Streifen muss mindestens 0,5 m breit sein. Der Aufwuchs muss stehen gelassen werden, bis die Hauptblüte erreicht wird oder pauschal für zwölf Wochen. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Strauchbeerenfläche.


Bepunktung

4 Punkte je 1 % der Strauchbeerenfläche. Begrenzung auf 50 Punkte.


Geeignete Standorte

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Tipps und Umsetzungsideen

Häufige Fragen

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