Anrechenbar sind alle Kulturarten, die Nektar und/oder Pollen produzieren und während der Standzeit zur Vollblüte gelangen. Dazu gehören: Ackerbohnen, Amarant, Buchweizen, Futtererbsen, Hanf, Kichererbsen, Lein, Flachs (Faserlein), Leindotter, Linsen, Lupinen, Mohn, Raps, Rübsen, Senf, Silphie, Sonnenblumen, Topinambur und Wicken. Auch zur Vermehrung angebauter Klee und Esparsette und Luzerne sind anrechenbar. Alle weiteren Klee- und Luzernebestände, die die Hauptblüte erreichen, werden über diese Maßnahme auch bepunktet. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Ackerfläche.
1 Punkt je 1 % Ackerfläche.
Gesamte Ackerfläche
Kann ich hier auch Zwischenfrüchte angeben?
Nein, diese Maßnahme bezieht sich nur auf die Hauptkulturen des jeweiligen Jahres, nicht etwa auf Zwischenfrüchte.