Der Begriff Strukturelemente beschreibt Flächen, die nicht primär landwirtschaftlich genutzt werden und die Agrarlandschaft „strukturieren“. Häufig wird auch der Begriff „Landschaftselemente“ verwendet z.B. im Agrarantrag oder in den Cross Compliance Vorgaben. Da im Rahmen der Bioland-Biodiversitäts-Richtlinie auch Flächen enthalten sind, die im Agrarantrag nicht als Landschaftselemente gezählt werden, wird der Begriff „Strukturelemente“ verwendet. Im Rahmen der Biodiversitäts-Richtlinie gelten folgende Strukturen als Strukturelemente:
Hinweis: Wie auch bei allen anderen Maßnahmen der Biodiversitäts-Richtlinie sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet alle auf dem Betrieb befindlichen Strukturelemente auch anzugeben. Alle Elemente, die sie unter GB1, GB2 oder GB3 angeben, müssen aber korrekt dokumentiert worden sein.
Falls Sie Landschaftselemente im Rahmen Ihres Agrarantrag registriert haben, können Sie die dazugehörige Fläche aus dem Antrag direkt unter GB1 im Biodiversitäts-Rechner eingeben. Für diese Elemente ist keine weitere Dokumentation notwendig. Sollen weitere Strukturelemente angerechnet werden, müssen Sie diese mit einer Karte und einer fortlaufenden Liste dokumentieren. Beachten Sie in diesem Fall unbedingt die genauen Definitionen mit Mindest- und Maximalgrößen unter "wichtige Dokumente und Anleitungen".
Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der neu angelegten Strukturelemente-Fläche zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche des Betriebs.
12,5 Punkte je 1 % der landwirtschaftlichen Gesamtfläche. Es werden immer auch Bruchteile und das Vielfache berechnet. Die Summe der Maßnahmen GB1, GB2 und GB3 ist auf 70 Punkte begrenzt.
Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere, die nicht oder nicht das ganze Jahr auf landwirtschaftlichen Flächen leben können.
Werden mehr Strukturelemente als die Landschaftselemente aus dem Agrarantrag dokumentiert, bitte unbedingt dieses Dokument beachten: Definitionen der Strukturelemente
Hilfestellungen zur Dokumentation der Strukturelemente: