Bewertet werden landwirtschaftliche Betriebe, welche Honigbienen gemäß den Bioland-Richtlinien halten. Es müssen mindestens drei Völker gehalten werden. Gastvölker von anderen Imkern sind nicht anrechenbar. Die Bewertung erfolgt pauschal.
Pauschal 10 Punkte.
Die Haltung von Honigbienen wurde in den Katalog aufgenommen, weil das Bemühen, um ausreichend Nahrung für die Bienenvölker auch vielen wildlebenden Blütenbesuchern zu Gute kommt, die die gleichen Nahrungsquellen nutzen. Durch die Bienenhaltung verändert sich häufig der Blick auf die angeboten Kulturen, die durchgeführten Nutzungen und die Landschaft. Der Blick für eine bienen- und damit auch meist insektenfreundliche Umgebung ist eine wichtige Voraussetzung für eine entsprechende Gestaltung der landwirtschaftlichen Nutzung.