Punkte werden vergeben, wenn Insektennisthilfen („Wildbienenhölzer“, „Wildbienensteine“ oder hinten verschlossene gebündelte Stängel) vorhanden sind. Die Nisthilfen müssen ein ausgewogenes Lochgrößenverhältnis von 2 bis 9 mm aufweisen. Die Bewertung erfolgt gemessen an der Anzahl der Nisthilfen in Bezug zur gesamten Strauchbeerenfläche.
Zur Ermittlung der Punktzahl wird die Anzahl der Nisthilfen wird durch die gesamte Strauchbeerenfläche geteilt und mal 6 genommen. Begrenzung auf 30 Punkte.