Flächen die während einer Vegetationsperiode (von März bis September) nicht in Bewirtschaftung stehen und auf welchen eine Begrünungsmischung mit mindestens fünf Blühpflanzen etabliert wird. Die Bewertung erfolgt gemessen am prozentualen Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Topfkultur- und Schnittblumenfläche.
2 Punkte je 1 % Produktionsfläche. Begrenzung auf 50 Punkte
Produktionsstandorte im gewachsenen Boden, wo eine Fruchtfolge zur Regeneration des Bodens, sowie Krankheits- und Schädlingsunterdrückung dienen kann.