W12 - Ökologische Aufwertung der Vorgewende / Randstreifen in den Weinbauflächen
Definition
Bewertet werden ökologisch hochwertige Streifen am Rand der Anlage und ökologisch hochwertige Vorgewende. Es müssen mindestens zehn Blühpflanzenarten auf der selbstbegrünten Fläche wachsen bzw. zehn Blühpflanzenarten in der ausgebrachten Saatgutmischung enthalten sein. Pro Jahr darf höchstens einmal gemulcht oder gemäht werden. Eine Bodenbearbeitung ist nicht nicht erlaubt. Zur Berechnung wird die Fläche im Biodiversitäts-Rechner in Quadratmeter angegeben. Die Bewertung erfolgt gemessen am Anteil der Maßnahmenfläche zur gesamten Weinbaufläche.
Bepunktung
5 Punkte pro 1 % Weinbaufläche.
Geeignete Standorte
Vorgewende und Randstreifen
Wem nützt es?
- Förderung von heimischen Blütenpflanzen
- Nektar und Pollen für Wildbienen, Schmetterlinge und anderen Insekten
- Eine höhere Zahl unterschiedlicher Blütenpflanzen bietet mehr Insektenarten Nahrung
- Bestimmte heimische Pflanzenarten sind die Voraussetzung für das Vorkommen von spezialisierten und selteneren Insektenarten
- Verbessertes Nahrungsangebot für Insektenfresser (einige Vogelarten, Fledermäuse, ect.)
Tipps und Umsetzungsideen
Häufige Fragen
Wichtige Dokumente und Anleitungen